Ihre Vorteile

Sie müssen keine eigene Software beschaffen, um VRAO erstellen zu können und wirken gleichzeitig an der Initiative BaustellenInfo digital Rheinland-Pfalz mit.
Die EU-Richtlinie 2010/40/EU vom 7. Juli 2010 sowie die dazugehörigen delegierten Verordnungen (962/2015 und 1926/2017) verpflichten, Behörden, Straßen- und Parkplatzbetreiber, bestimmte Verkehrs- und Mobilitätsdaten am jeweiligen Nationalen Zugangspunkt verfügbar zu machen.
Durch Ihre Mitwirkung an BaustellenInfo digital Rheinland-Pfalz erfüllen Sie diese Anforderung. Sie unterstützen die anstehenden Digitalisierungsprozesse in den Verwaltungen im Hinblick auf E-Government und Online-Zugangsgesetz (OZG). BaustellenInfo digital Rheinland-Pfalz hilft, dass Verkehre reibungslos fließen können.